Auch zur Verantwortung, Aufgabenübertragung und Kontrolle beim Arbeitsschutz stellt die GDA ein kleines Erklärfilmchen zur Verfügung:

Arbeitsrecht
Probezeitkündigung eines Schwerbehinderten – kein Präventionsverfahren erforderlich
Befindet er sich noch in der Probezeit, hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer dem BAG zufolge keinen Anspruch auf ein Präventionsverfahren nach dem SGB IX. Quelle: Beck aktuell