Anfang des Jahres hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Strafsachen zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern für Aufsehen gesorgt. Die Richter befassten sich unter anderem mit den Grundsätzen für eine »hypothetischen Gehaltsentwicklung« und der Entwicklung über die Vergleichsgruppe für Betriebsräte. Jetzt soll eine Expertenkommission bis Anfang Juli Vorschläge für eine Anpassung des BetrVG entwickeln.
Quelle: Bund-Verlag