Die Gründung reiner Beschäftigungsgesellschaften kann zu unzulässiger Leiharbeit führen. Mit einem am Freitag, 27.03.2015, bekanntgegebenen Urteil hat das Arbeitsgericht Osnabrück daher einem Busfahrer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zur Muttergesellschaft seines früheren Arbeitgebers zugesprochen (AZ: 1 Ca 174/14).
Quelle: Bund-Verlag