Abmahnung: Unzulässige Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Mahnt der Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied ausschließlich wegen einer Verletzung von Amtspflichten ab, darf er keine vertraglichen Sanktionen wie eine Kündigung androhen. Tut er dies doch, kann das Betriebsratsmitglied verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.

Quelle: Bund-Verlag

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