Posi­tiver Test reicht für Fest­stel­lung der Schwan­ger­schaft nicht aus

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Eine Frau ist unbemerkt schwanger, als ihr gekündigt wird. Als ihr Arzt die Schwangerschaft bestätigt, ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage verstrichen. In diesen Fällen ist die Klage aber nachträglich zulässig, meint nun das BAG.

Quelle: Legal Tribune Online

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