Bundesarbeitsgericht erlaubt elektronische Lohnabrechnungen

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Bundesarbeitsgericht erlaubt elektronische Lohnabrechnungen

Arbeitgeber dürfen Entgeltabrechnungen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur als elektronisches Dokument in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach bereitstellen. Haben Arbeitnehmer keine Möglichkeit, online von zu Hause aus darauf zuzugreifen, muss der Arbeitgeber es aber ermöglichen, dass die Dokumente im Betrieb eingesehen und ausgedruckt werden können, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 9 AZR

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Ab dem 02.02.2025 treten erste Regelungen der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (EU-VO KI) in Kraft. Eine bisher wenig beachtete, aber bedeutende Neuerung betrifft verpflichtende Schulungen für Beschäftigte, die in ihrem Arbeitsumfeld mit KI-Systemen arbeiten. Unternehmen stehen damit vor der Aufgabe, ihre Mitarbeitenden entsprechend fortzubilden. Quelle: RA Thorsten Blaufelder

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Arbeitgeber dürfen Entgeltabrechnungen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur als elektronisches Dokument in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach bereitstellen. Haben Arbeitnehmer keine Möglichkeit, online von zu Hause aus darauf zuzugreifen, muss der Arbeitgeber es aber ermöglichen, dass die Dokumente im Betrieb eingesehen und ausgedruckt werden können, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 9 AZR 48/24).

Quelle: Evangelisch.de

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