Ab dem 02.02.2025 treten erste Regelungen der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (EU-VO KI) in Kraft. Eine bisher wenig beachtete, aber bedeutende Neuerung betrifft verpflichtende Schulungen für Beschäftigte, die in ihrem Arbeitsumfeld mit KI-Systemen arbeiten. Unternehmen stehen damit vor der Aufgabe, ihre Mitarbeitenden entsprechend fortzubilden.
Quelle: RA Thorsten Blaufelder