Als Mitarbeitervertretung erhältst du Basiswissen zu den Arbeitsvertragsrichtlinien für Einrichtungen, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind (AVR-DD). Die AVR-DD regeln die Arbeitsverhältnisse in bundesweit vertretenen Dienststellen und Einrichtungen der Diakonie. Aber auch in den Landeskirchen innerhalb von NRW gibt es zahlreiche Dienststellen, die die AVR-DD anwenden (manchmal parallel zum BAT-KF).
Ziel:
Praxisnah werden dir Kenntnisse zu den AVR-DD vermittelt und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten der MAV zum rechtssicheren Umgang erarbeitet.
Themen:
Kirchliches Arbeitsrecht – rechtliche Grundlage und Funktionsweise