BAG bestätigt: Betriebsrat kann Präsenzschulung statt Webinar verlangen

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Betriebsräte haben Anspruch auf für ihre Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Erforderlich können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet – so nun das BAG.

Quelle: Bund-Verlag

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