LAG Chemnitz: Zweifel an psychogener Erkrankung nicht begründet
Das „fröhliche Bummeln“ einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin in der Leipziger Innenstadt und der Besuch einer Gartenparty können den Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttern. Dies gelte zumindest dann, wenn die Arbeitnehmerin aufgrund hohen Belastundsdrucks an einer psychogenen Erschöpfung erkrankt sei, entschied das Sächsiche Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz (AZ: 4 Sa 17/23). Die Chemnitzer Richter sprachen damit einer gekündigten Frau eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 1.403,00 € zu.
Quelle: Rechtsanwalt Blaufelder