Duschen kann Arbeitszeit sein

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Zei­ten zum Du­schen oder Wa­schen kön­nen laut BAG be­zahl­te Ar­beits­zeit sein. Etwa dann, wenn der Ar­beit­neh­mer bei der Ar­beit so schmut­zig wird, dass es für ihn un­zu­mut­bar wäre, un­ge­wa­schen nach Hause zu gehen.

Quelle: beck aktuell

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