Kennt ihr Betriebsrats-TV? Die Kollegen machen regelmäßig Videos zur Arbeit des Betriebsrats. Ihr neuestes Video behandelt einen Schwachpunkt des Betriebsrats. Das dort beschriebene fehlende inkonsequente Vorgehen, findet sich aber auch bei manchen MAVen.

Arbeitsrecht
Probezeitkündigung eines Schwerbehinderten – kein Präventionsverfahren erforderlich
Befindet er sich noch in der Probezeit, hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer dem BAG zufolge keinen Anspruch auf ein Präventionsverfahren nach dem SGB IX. Quelle: Beck aktuell