Arbeitnehmer muss unter Umständen eine SMS vom Chef auch in Freizeit lesen

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Wortlaut eindeutig: Keine Corona-Prämie für Pflegehilfskraft

Das VG Karls­ru­he hat die Klage einer Pfle­ge­hilfs­kraft auf Zah­lung einer Co­ro­na-Son­der­leis­tung ab­ge­wie­sen. Die Re­ge­lung des Pfle­ge­bo­nus­ge­set­zes sei nur auf Fach­kräf­te an­wend­bar, der Staat habe hier un­ter­schei­den dür­fen. Quelle: Beck aktuell

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Wenn Kollegen die Kündigung fordern ->Druckkündigung

Will die Mehrheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr mit einer Kollegin zusammenarbeiten und droht ein Teil sogar einen Arbeitsplatzwechsel an, kann die Arbeitgeberin der unliebsamen Beschäftigten deshalb noch nicht kündigen. Bevor eine solche Druckkündigung ausnahmsweise wirksam sein kann, muss die Arbeitgeberin sich erst einmal aktiv vor die Arbeitnehmerin stellen, um den von den Kollegen

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Arbeitsrecht

Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

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Einem Arbeitnehmer kann auch in seiner Freizeit das Lesen einer SMS von seinem Chef über den konkreten Arbeitsbeginn zumutbar sein. Sieht die betriebliche Regelung eines Rettungsdienstunternehmens vor, dass der konkrete Arbeitsbeginn für als Springer eingesetzte Notfallsanitäter einen Tag zuvor mitgeteilt wird, muss der Beschäftigte die Arbeitgeber-Weisung auch abrufen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch, 06.12.2023, veröffentlichten Urteil (AZ: 5 AZR 349/22). Kommt er dem nicht nach und erscheint dadurch gar nicht oder erst verspätet zur Arbeit, liege wegen unentschuldigten Fehlens eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vor.

Quelle: Thorsten Blaufelder

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