Keine Mitbestimmung bei Verbot privater Handynutzung

Die neuesten Beiträge

Bild von Jörg Möller auf Pixabay
Allgemein

Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

Weiterlesen »
Bild von Niek Verlaan auf Pixabay

Ein Arbeitgeber kann die private Handynutzung im Job während der Arbeitszeit verbieten, ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Eine entsprechende Weisung ist nicht mitbestimmungspflichtig, weil sie das unmittelbare Arbeitsverhalten der Beschäftigten betrifft – so das Bundesarbeitsgericht.

Quelle: Bund-Verlag (Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist noch nicht veröffentlicht)

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen