Zum Unfallversicherungsschutz beim Einkauf eines gegrillten Hähnchens in der Mittagspause des Homeoffices hat das Bundessozialgericht bereits 2021 entschieden. Dennoch gibt es nach wie vor Fälle, in welchen Berufsgenossenschaften Leistungen versagen. Nun hat sich dazu in einem Verfahren des DGB Rechtschutzbüros München auch das örtliche Sozialgericht auseinandergesetzt und den streitigen Versicherungsschutz anerkannt.
Quelle: DGB-Rechtsschutz