Auch im Homeoffice kommt der Hunger und eine Pause braucht man nach ein paar Stunden allemal. Dann schnell zum Imbisstand – ein gegrilltes Hähnchen würde passen. Für einen Mann aus Bremen hatte das Folgen, er stürzte und zog sich mehrere Verletzungen zu. Bereits das Sozialgericht Stade hatte einen Arbeitsunfall anerkannt. Nun bestätigte das Landessozialgericht diese Entscheidung in zweiter Instanz.
Quelle: DGB-Rechtsschutz