BAG: Betriebsratsvorsitzender kann nicht Datenschutzbeauftragter sein

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Der Vorsitz im Betriebsrat steht den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten des Arbeitgebers typischerweise entgegen. Dies berechtigt den Arbeitgeber, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten zu widerrufen – so das Bundesarbeitsgericht.
Dies wird ebenso für MAV-Vorsitzende gelten.

Quelle: Bund-Verlag

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