Wochen während der Sommerferien selbst beurlaubt, nachdem der beantragte Urlaub abgelehnt worden sei. Um das zu vertuschen, habe er eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht. Das Arbeitsgericht München ist davon allerdings nicht überzeugt und sieht den Beweiswert der Krankschreibung nicht als erschüttert an.
Quelle: DGB-Rechtsschutz