„Freiwilliges Weihnachtsgeld“ schützt nicht vor verpflichtender Zahlung

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Arbeitgeber können auch bei einem als „freiwillig“ bezeichneten aber fortlaufend bezahlten Weihnachtsgeld auch künftig zur Zahlung der Sonderzuwendung verpflichtet sein. Haben sie dann auch noch das Weihnachtsgeld fast immer in der gleichen Höhe gewährt, spricht dies ebenfalls für eine „betriebliche Übung“ und nicht für eine Honorierung der konkret erbrachten Arbeitsleistung, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Quelle: Thorsten Blaufelder

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