Die Arbeitgeberin hat die Tatsachen zu beweisen, die eine Kündigung bedingen. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie damit begründet wird, dass der Arbeitsvertrag zu belastend für das Unternehmen sei. Arbeitnehmer können nicht mit einer betriebsbedingten Kündigung aus dem Betrieb gedrängt werden, obwohl Beschäftigungsmöglichkeiten und -bedarf objektiv vorhanden sind.
Allgemein
Wortlaut eindeutig: Keine Corona-Prämie für Pflegehilfskraft
Das VG Karlsruhe hat die Klage einer Pflegehilfskraft auf Zahlung einer Corona-Sonderleistung abgewiesen. Die Regelung des Pflegebonusgesetzes sei nur auf Fachkräfte anwendbar, der Staat habe hier unterscheiden dürfen. Quelle: Beck aktuell