Die Einführung und Nutzung der für eine E-Mail-Kommunikation im Betrieb notwendigen softwarebasierten Anwendungen unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Arbeitsrecht
Probezeitkündigung eines Schwerbehinderten – kein Präventionsverfahren erforderlich
Befindet er sich noch in der Probezeit, hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer dem BAG zufolge keinen Anspruch auf ein Präventionsverfahren nach dem SGB IX. Quelle: Beck aktuell