Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

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Arbeitsrecht

Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

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Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat ein umfangreiches Informationsrecht. So auch bei einer tariflichen Leistungsbeurteilung. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm kürzlich in einer Entscheidung festgestellt.

SBV und Arbeitgeber stritten sich darum, ob die SBV vor einer tariflichen Leistungsbesurteilung einer schwerbehinderten Arbeitnehmer*in anzuhören ist. Das LAG hat das bejaht (wie schon das LAG München 2017), weil es sich bei der Leistungsbeurteilung um eine Angelegenheit habdelt, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berührt (§ 178 Abs. 2 SGB IX).

Quelle: LAG Hamm (Beschluss vom 14.01.2020 – 7 TaBV 63/19)

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