Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat ein umfangreiches Informationsrecht. So auch bei einer tariflichen Leistungsbeurteilung. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm kürzlich in einer Entscheidung festgestellt.

SBV und Arbeitgeber stritten sich darum, ob die SBV vor einer tariflichen Leistungsbesurteilung einer schwerbehinderten Arbeitnehmer*in anzuhören ist. Das LAG hat das bejaht (wie schon das LAG München 2017), weil es sich bei der Leistungsbeurteilung um eine Angelegenheit habdelt, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berührt (§ 178 Abs. 2 SGB IX).

Quelle: LAG Hamm (Beschluss vom 14.01.2020 – 7 TaBV 63/19)

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