Diskriminierende Kündigung in der Probezeit

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Weil die gesundheitlichen Einschränkungen einer schwerbehinderten Auszubildenden gravierender seien als angenommen, kündigte die Stadt Gelsenkirchen einer jungen Rollstuhlfahrerin in der Probezeit. Das Arbeitsgericht erklärte die Kündigung für diskriminierend und damit unwirksam.

Quelle: DGB-Rechtsschutz

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