Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis

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Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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Bild von Hawksky auf Pixabay

Das Recht, seine Meinung frei zu äußern, ist eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Ohne dieses Recht kann ein demokratischer Rechtsstaat nicht funktionieren. Auch Arbeitnehmer*innen darf von ihren Arbeitgebern grundsätzlich kein Knebel verpasst werden. Wie sieht es aber in der Praxis aus? Ein Beitrag in unserer Reihe zum Jubiläum des Grundgesetzes.

Quelle: DGB-Rechtsschutz

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