Welche Anforderungen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement jetzt nach den neuen Datenschutzregeln zu beachten sind, ist vielen Arbeitgebern, Betriebsräten und Beschäftigten noch nicht ganz klar. Die »Arbeitsrecht im Betrieb« befragte dazu den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit BW, Dr. Stefan Brink.
Quelle: Bund-Verlag