Aufhebungsvertrag: Die 8 wichtigsten Fragen und Antworten!

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Egal ob der Arbeitgeber drängelt oder die Zahlung einer Abfindung lockt: leichtfertig sollte man den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen! Ist er erstmal in der Welt, lässt sich davon kaum wieder Abstand nehmen.

Quelle: Kanzlei Asch und Amman

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