Beschränkt der EuGH die Macht kirchlicher Arbeitgeber?

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Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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In dem Verfahren einer konfessionslosen Bewerberin hatte sich das Bundesarbeitsgericht Anfang letzten Jahres an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt. Dort hat jetzt der Generalanwalt beantragt, kirchlichen Arbeitgebern kein freies Ermessen darüber zuzubilligen, ob Konfessionsgebundenheit für eine bestimmte Tätigkeit erforderlich ist.

Quelle: DGB-Rechtsschutz

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