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Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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Bisher gilt: Wer sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber bewirbt, muss Kirchenmitglied sein. Der Europäische Gerichtshof könnte das ändern. Gestern fiel eine Vorentscheidung.

Quelle: Deutschlandfunk

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