BEM: §§ 33, 34 SGB IX – zwei Vorschriften, die Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer kennen sollten

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Auf der Internetseite des Fachanwalt Thorsten Blaufelder finden sich auch regelmäßig Informationen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmamagement (BEM).

In einem kürzlich veröffentlichten Blog-Beitrag hat er auf die §§ 33 und 34 SGB IX im Zusammenhang mit BEM hingewiesen. § 33 SGB IX regelt die Leistungen für Betroffene und § 34 die Leistungen zur Teilhabe an den Arbeitgeber.

Näheres ist in dem Blog-Beitrag zu lesen.

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