DGUV-Information ‘Sicherheitsbeauftragte’ neu aufgelegt

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Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Sicherheitsbeauftragte sind eingebunden in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation. In der neu aufgelegten Broschüre gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) einen Überblick über die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten, den Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und die Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten.

Die Broschüre kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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