Das Bundesteilhabegesetz hat die Rechte der Schwerbehindertenvertretung (SBV) gestärkt. Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne Anhören der SBV ist unwirksam. Wie genau das Verfahren mit Integrationsamt, Betriebsrat und SBV abläuft, haben wir Ihnen zusammengestellt. Seit dem 1.1.2017 ist die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 95 Abs. 2 S. 3 […]
Quelle: Bund-Verlag