Der Bundestag hat am 30.3.2017 in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Der Gesetzgeber hat in das Mutterschutzgesetz nun einige Neuregelungen eingeführt, die einen „bestmöglichen Gesundheitsschutz“ für schwangere und stillende Frauen gewährleisten sollen. Die Regelungen greifen überwiegend zum 1.1.2008.
Allgemein
Wortlaut eindeutig: Keine Corona-Prämie für Pflegehilfskraft
Das VG Karlsruhe hat die Klage einer Pflegehilfskraft auf Zahlung einer Corona-Sonderleistung abgewiesen. Die Regelung des Pflegebonusgesetzes sei nur auf Fachkräfte anwendbar, der Staat habe hier unterscheiden dürfen. Quelle: Beck aktuell