Was Arbeitnehmer im Karneval dürfen

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Rechtsprechung

Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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Nun sind sie wieder los, die Narren. In vielen Städten herrscht bis Aschermittwoch eine Art Ausnahmezustand. Es wird gesungen, geschunkelt und getrunken. Aber nicht jeder kann sich ins Getümmel stürzen. Wer arbeiten muss, sollte wissen, was an den tollen Tagen im Job geht und was nicht.

Quelle: IG Metall

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