Urlaubsanspruch: Urlaub vor der Rente nehmen

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Weg ist weg: Auch der Urlaubsanspruch eines langzeitig erkrankten Arbeitnehmers kann nach 15 Monaten am 31. März des Folgejahrs verfallen. Was nur wenige wissen: Scheidet der erkrankte Arbeitnehmer genau zu diesem Stichtag aus dem Arbeitsverhältnis aus, um in Rente zu gehen, erlischt auch sein Anspruch auf Abgeltung der Urlaubstage.

Quelle: Bund-Verlag

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