Flexible Einstellung nach Bedarf kann Vollzeitjob-Anspruch begründen

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Arbeitsrecht

Wenn Kollegen die Kündigung fordern ->Druckkündigung

Will die Mehrheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr mit einer Kollegin zusammenarbeiten und droht ein Teil sogar einen Arbeitsplatzwechsel an, kann die Arbeitgeberin der unliebsamen Beschäftigten deshalb noch nicht kündigen. Bevor eine solche Druckkündigung ausnahmsweise wirksam sein kann, muss die Arbeitgeberin sich erst einmal aktiv vor die Arbeitnehmerin stellen, um den von den Kollegen

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Arbeitsrecht

Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

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Soll ein Arbeitnehmer flexibel „nach Bedarf“ in einem Betrieb eingesetzt werden, kann daraus ein Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung entstehen. Denn überschreitet die abrufbare Arbeit 25 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit, liegt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vor, stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 11. Mai 2016 klar (Az.: 4 Sa 368/15).

Quelle: JuraForum

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