Der Weg zur Kündigung kann steinig sein. Im Fall der verhaltensbedingten Kündigung führt er, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis nicht in seinen Grundfesten erschüttert, über die Abmahnung.
Im unteren Teil wird auch auf Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Arbeitnehmer*innen eingegangen.
Quelle: Kanzlei Kerner