Nein, diese Kündigung nehme ich nicht entgegen!

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Sturheit und die Weigerung, in den Briefkasten zu schauen, sind keine tauglichen Strategien, um den Zugang einer Kündigung zu verhindern. Das geht aus einem bereits schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 26.03.2015 hervor (AZ: 2 AZR 483/14).

Quelle: Kanzlei Blaufelder

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