Ein Impfschaden nach einer Grippeschutzimpfung ist auch dann kein Arbeitsunfall, wenn der Arbeitgeber die Impfung empfohlen und der Betriebsarzt sie vorgenommen hat. Mit einem am Montag, 10. August 2015, bekanntgegebenen Urteil hat dies das Sozialgericht (SG) Dortmund im Falle einer Museumsmitarbeiterin aus Bochum entschieden (Az.: S 36 U 818/12).
Quelle: JuraForum