Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat Arbeitnehmer mit Wirbelsäulenleiden im Streit mit ihrer Berufsgenossenschaft gestärkt. In drei Urteilen entschied es am Donnerstag, 23.04.2015, Streitfragen zugunsten der kranken Arbeitnehmer und wies Versuche der Berufsgenossenschaften ab, die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit unter Hinweis auf wissenschaftlichen Streit wieder zu verschärfen (AZ: B 2 U 20/14 R, B 2 U 6/13 R und B 2 U 10/14 R).
Quelle: ÄrzteZeitung