Eine kurze Zusammenstellung über die Haftung bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz findet ihr im Blog von Rechtsanwalt Andreas Martin.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Klarheit zum Pausenbeginn kann ausreichen
Arbeitgeber müssen nicht immer schon zu Beginn des Arbeitstags Klarheit über die Lage der Pausen schaffen. Wenn betriebliche Erfordernisse Flexibilität verlangen, reicht es aus, wenn die Mitarbeiter spätestens zu Beginn ihrer Pause wissen, „dass und wie lange“ sie nun eine Erholungspause haben, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Mittwoch, 30.10.2024, in Erfurt veröffentlichten Urteil