Krankenrückkehrgespräche sind mitbestimmungspflichtig

Die neuesten Beiträge

Arbeitsrecht

Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

Weiterlesen »
Arbeitsrecht

Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

Weiterlesen »
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Das Unternehmen führte über alle Mitarbeiter formularmäßige An- und Abwesenheitslisten und lud anschließend zu Krankenrückkehrgesprächen; der unbeteiligte Betriebsrat sah seine Mitbestimmungsrechte verletzt. Auch das LAG München (AZ: 3 TaBV 84/13) zeigte nur teilweise Verständnis für die Umtriebe der Arbeitgeberin.

Quelle: Bund-Verlag

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen