Die Mitarbeitervertretung hat in den folgenden Fällen ein Mitberatungsrecht:
a) Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder erheblichen Teilen von ihnen,
b) außerordentliche Kündigung,
c) ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit,
d) Versetzung und Abordnung von mehr als drei Monaten Dauer, wobei das Mitberatungsrecht hier für die Mitarbeitervertretung der abgebenden Dienststelle besteht,
e) Aufstellung von Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs,
f) Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Verlangen der in Anspruch genommenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
g) dauerhafte Vergabe von Arbeitsbereichen an Dritte, die bisher von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Dienststelle wahrgenommen werden.