Urlaubsansprüche können nach dem Tod eines Arbeitnehmers vererbt werden. Nationale Rechtsvorschriften oder „Gepflogenheiten“, die dies ausschließen, sind mit EU-Recht nicht vereinbar, stellte am Donnerstag, 12. Juni 2014, der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar (Az.: C-118/13). Damit stellten sich die Luxemburger Richter gegen die bisherige anderslautende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt.
Quelle: JuraForum