Eine Kontrolle der Beschäftigten ist nicht prinzipiell unzulässig. Der Arbeitgeber muss überprüfen können, ob seine Angestellten ihre arbeitsrechtlichen Pflichten erfüllen.
Quelle: Bundverlag – Wie viel Überwachung am Arbeitsplatz ist erlaubt?
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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