Arbeitsrecht Rechtsprechung

Wer ständig unpünktlich zur Arbeit erscheint, kann seinen Job verlieren – sogar fristlos! – Kanzlei Blaufelder

Ständig unpünktlichen Arbeitnehmern kann fristlos gekündigt werden. Im Regelfall ist nach vorherigen Abmahnungen zumindest eine ordentliche Kündigung möglich, selbst wenn der Beschäftigte nur wenige Minuten zu spät zur Arbeit erscheint, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am Donnerstag, 02.03.2017, veröffentlichten Urteil (AZ: 2 Sa 188/16).

Quelle: Wer ständig unpünktlich zur Arbeit erscheint, kann seinen Job verlieren – sogar fristlos! – Kanzlei Blaufelder

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