Möchten Sie bei der nächsten Familienfeier ein bisschen angeben? Versuchen Sie es einmal mit diesem Satz: „Ich wette, eure Arbeitsverträge sind Allgemeine Geschäftsbedingungen.“ Zugegeben, einen Juristen werden Sie damit nicht beeindrucken, die übrige Verwandtschaft wird allerdings verwirrt sein. Denn „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ sind schließlich das Kleingedruckte, was der Verkäufer einem gibt, wenn man sich ein neues Elektrogerät kauft. Das hat doch nichts mit Arbeitsverträgen zu tun, oder?
Quelle: Wenn der Arbeitsvertrag zurückschlägt – RA KERNER, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover