Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsrecht Rechtsprechung

Welcher Leih-Arbeitgeber haftet für den Arbeitsschutz?

Erleidet ein Leiharbeitnehmer einen Arbeitsunfall, tun sich Fragen auf: Wofür haftet der Verleiher als Vertragsarbeitgeber, wofür der Entleiher? Der Verleiher hat nur Kontroll- oder Überwachungspflichten. Für den Arbeitsschutz vor Ort ist der Entleiher zuständig – so nun das LAG Hessen.

Quelle: Bund-Verlag: Welcher Leih-Arbeitgeber haftet für den Arbeitsschutz?

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