Versäumt ein Arbeitnehmer die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage, weil der Betriebsrat ihn falsch informiert hat, hat er Pech gehabt. Die Frist ist versäumt, denn der Beschäftigte hätte sich nicht auf die Auskunft verlassen dürfen. Damit ist die Klage unzulässig – so das LAG Hamm.
Quelle: Vorsicht mit Rechtsauskünften!