Arbeitsrecht

Verstärkung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen ab 1.1.2017 – ArbRB-Blog

Das ab dem 1.1.2017 im Zuge des Bundesteilhabegesetzes veränderte SGB IX erschwert die Kündigung schwerbehinderter Menschen. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ausspricht, ist gemäß § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX unwirksam. Diese Sanktion ist völlig neu.

Quelle: Verstärkung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen ab 1.1.2017 – ArbRB-Blog

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