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Verhaltensbedingte Kündigung – und der dem Betriebsrat verschwiegene Kündigungsgrund | Rechtslupe

Besteht beim Arbeitgeber ein Betriebs- oder Personalrat kann das Gericht nur diejenigen Kündigungsgründe für die Rechtfertigung der Kündigung heranziehen, die der Arbeitgeber auch gegenüber dem Betriebs- oder Personalrat als Grund zur Kündigung vorgetragen hat.

Quelle: Verhaltensbedingte Kündigung – und der dem Betriebsrat verschwiegene Kündigungsgrund | Rechtslupe

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